Gefährlicher Toilettengang: Unfall nach Dienstveranstaltung nicht versichert

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Für Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit, von der Arbeit nach Hause, während der Arbeitsausübung oder im Rahmen von Dienstveranstaltungen besteht für Arbeitnehmer Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz endet jedoch mit dem Ende einer betrieblichen Veranstaltung, auch wenn deren Teilnehmer anschließend noch in geselliger Runde „auf eigene Faust“ weiter feiern. Dies musste ein Feuerwehrmann aus Niedersachsen erfahren. Dieser feierte gemeinsam mit Kollegen nach dem Ende einer Betriebsveranstaltung weiter und verletzte sich bei dem Versuch, seine Notdurft zu verrichten. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen: L 16/3 U 186/13) erkannte die Verletzung des Feuerwehrmannes nicht als Arbeitsunfall an. Nach Auffassung des Gerichts erstreckt sich der gesetzliche Unfallschutz nur auf die betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung, welche vorliegend unstreitig bereits offiziell beendet gewesen war. Zudem ist während der Arbeitszeit oder einer betrieblichen Veranstaltung lediglich…
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Ausschlussfristen in der privaten Unfallversicherung: Wann muss der Versicherer trotz Fristversäumnis zahlen?

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In privaten Unfallversicherungsverträgen werden regelmäßig Ausschlussfristen für die Invaliditätsleistung vereinbart. Danach muss eine unfallbedingte Invalidität (d. h. die voraussichtlich dauerhafte Einschränkung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit) innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eingetreten, vom Versicherungsnehmer innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfallereignis beim Versicherer geltend gemacht und ebenfalls innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfallereignis durch ärztliches Attest (sogenannte ärztliche Invaliditätsbescheinigung) nachgewiesen werden. Einige Versicherer haben die Ausschlussfristen allerdings bereits zum Teil auf 24 Monate oder 36 Monate verlängert. Verpasst der Versicherungsnehmer eine dieser drei Fristen, droht der vollständige Anspruchsausschluss. Voraussetzung für einen Anspruchsausschluss ist allerdings, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer nach Eintritt des Schadensfalles und Erhalt der Unfallmeldung auf die Ausschlussfristen und die Folgen der Fristversäumung hinweist. Ohne diesen Hinweis darf sich der Versicherer nicht auf die Fristversäumnis…
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