Sturz auf Fluggastbrücke – Airline haftet

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Nach Artikel 17 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder verletzt wird. Die Haftung besteht jedoch nur, wenn sich der Unfall, durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat.   Das Ein- oder Aussteigen erfolgt regelmäßig über eine Flugzeugtreppe oder eine Fluggastbrücke.   In einem vom Bundesgerichtshof am 21.11.2017 (Az.: X ZR 30/15) entschiedenen Rechtsstreit war ein Passagier beim Einsteigen zu einem Flug von Düsseldorf nach Hamburg auf der Fluggastbrücke ausgerutscht und zog sich bei dem Sturz eine Patella-Fraktur zu. Als Ursache für den Unfall hatte der Passagier eine durch Kondenswasser gebildete feuchte Stelle auf der…
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Leitungswasserschaden: Wann tritt der Versicherungsfall ein?

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Im Rahmen der Gebäudeversicherung wird neben Brand und Sturm/Hagel auch die Zerstörung oder Beschädigung durch Leitungswasser versichert.   Nach den gängigen Versicherungsbedingungen handelt es sich hierbei um Wasser, das bestimmungswidrig aus dem System der Wasserversorgung (z.B. aus Zu- oder Ableitungsrohren sowie Entnahmestellen) ausgetreten ist.   Der Leitungswasserschaden muss zudem im versicherten Zeitraum eingetreten sein.   Probleme ergeben sich dann, wenn die Gebäudeversicherung für ein neu errichtetes Wohnhaus abgeschlossen wurde, die Undichtigkeit der Wasserleitung jedoch bereits während der Installation beim Bau des Wohnhauses, mithin vor dem versicherten Zeitraum, verursacht worden ist.   Häufig wird das austretende Leitungswasser bei Undichtigkeit von Rohren der Wasserversorgung, die sich regelmäßig unter Putz befinden, nicht sofort nach Eintritt der Undichtigkeit sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt, wenn das austretende Leitungswasser äußerlich sichtbare Spuren an den…
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IMRT-Bestrahlung: Privater Krankenversicherer kürzt Erstattung der Behandlungskosten

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Neben oder anstelle einer operativen Tumor-Entfernung kommt in der onkologischen Behandlung - je nach medizinischer Indikation – auch die Bestrahlung des Tumor-Gewebes in Betracht. Hierbei hat sich die intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) etabliert, die vielfach bei der Behandlung von Prostatakrebs oder Krebserkrankungen im Mund-, Rachen- und Kehlkopfbereich eingesetzt wird. Der Patient wird dabei vor jeder einzelnen Bestrahlungssitzung mittels CT oder MRT „gescannt“, um den Tumor vor der jeweiligen Bestrahlung neu zu vermessen. Nach dem Ergebnis dieser Vermessung wird dann am Computer berechnet, wie die jeweilige Bestrahlung optimal vorzunehmen ist. Hierdurch wird im Gegensatz zu anderen Bestrahlungsformen das Tumor-Gewebe deutlich exakter bestrahlt. Umliegendes gesundes Gewebe wird so bestmöglich geschützt.   Dies hat allerdings seinen Preis. Die Anschaffungskosten für die technischen Geräte liegen für die IMRT mit ca. 3 Millionen Euro deutlich über…
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Unwirksame Verlängerung der Kündigungsfrist in Formular-Arbeitsvertrag

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Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Die Kündigungsfrist verlängert sich nach § 622 Abs. 2 BGB in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.   Tarifvertraglich werden auch längere Kündigungsfristen vereinbart. In vom Arbeitgeber verwandten Formular-Arbeitsverträgen kann die für die Arbeitsvertragsparteien geltende Kündigungsfrist allerdings nicht unbeschränkt ausgeweitet werden, wie das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 26.10.2017 (6 AZR 158/16) entschied.   Im Streitfall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber formularmäßig verwandten Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten auf 3 Jahre zum Monatsende verlängert. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des monatlichen Bruttogehalts des Arbeitnehmers vereinbart. Das erhöhte Arbeitsentgelt wurde für die Dauer von 3 Jahren festgeschrieben.   Der Arbeitnehmer kündigte das Arbeitsverhältnis…
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Sturz aus dem eigenen Fenster kann versicherter Arbeitsunfall sein

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Arbeitnehmer sind auf ihrem direkten Weg von zuhause zur Arbeit oder zurück nachhause in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Hierbei beginnt der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit grundsätzlich mit dem Durchschreiten der Wohnungs- bzw. Haustür. Auf dem Rückweg endet der gesetzliche Versicherungsschutz mit dem Betreten der eigenen Wohnung. In einem vor dem Bundessozialgericht geführten Rechtsstreit wollte ein gesetzlich versicherter Fahrzeuglackierer einen wichtigen beruflichen Termin wahrnehmen. Als er seine Wohnungstür im Dachgeschoss von innen aufschließen wollte, brach ihm jedoch der Wohnungsschlüssel ab, sodass er die Wohnung nicht durch die Wohnungstür und das Treppenhaus verlassen konnte. Der Lackierer kletterte deshalb durch ein Fenster auf ein Vordach, um von dort auf sie Straße zu gelangen. Hierbei stürzte er und zog sich eine langwierige Verletzung des rechten Unterschenkels zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte Zahlungen…
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Wasser im Keller nach Starkregen – wann die Gebäudeversicherung zahlt

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Nach den starken Niederschlägen im Sommer 2017 kam es in vielen Häusern zu Wassereinbrüchen im Kellerbereich. Viele Betroffene glaubten sich mit einer Elementar-Schadenversicherung gut abgesichert. Wiederholt lehnten die Gebäudeversicherer eine Schadensregulierung jedoch mit dem Hinweis ab, dass nur das oberirdische Eindringen von Überschwemmungswasser versichert sei. Ist das (oberirdisch angefallene) Überschwemmungswasser allerdings zunächst in das Erdreich eingesickert und von dort aus in das versicherte Gebäude eingetreten, wurde von den Versicherern das Vorliegen eines Versicherungsfalles bestritten und die Regulierung abgelehnt.   Dies ist unzutreffend.   Nach den gängigen Versicherungsbedingungen leistet der Gebäudeversicherer im Rahmen einer Elementar-Schadenversicherung Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks zerstört oder beschädigt werden. Als Überschwemmung ist dabei eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude liegt, durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)…
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Mindestlohn: Berechnung von Lohnzuschlägen, Urlaubs- u. Feiertagsvergütung

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Nach dem Mindestlohngesetz ist seit dem 01.01.2017 ein Mindestlohn von 8,84 EUR pro Stunde zu zahlen.   In einigen Branchen oder Unternehmen, in denen typischer Weise Sonn-, Feiertags- u. Nachtzuschläge gezahlt werden, werden die Zuschläge allerdings im Rahmen der Lohnabrechnung angerechnet. Im Ergebnis wird lediglich unter Hinzurechnung der Zuschläge der gesetzliche Mindestlohn erreicht. Der Grundlohn ohne Zuschläge ist entsprechend niedriger.   Für den Arbeitnehmer wirkt sich diese Praxis insbesondere dann nachteilig aus, wenn keine Zuschläge erarbeitet werden oder gesetzliche Feiertage, an denen nicht gearbeitet wurde, sowie die Urlaubszeit zu vergüten sind.   In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer häufig nur den unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegenden Grundlohn.   Mit seiner Entscheidung vom 20.09.2017 (Az.: 10 AZR 171/16) hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr klargestellt, dass auch im Falle arbeitsfreier gesetzlicher Feiertage nach…
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Kündigung von Schwangeren oder von Schwerbehinderten

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Schwangere sowie schwerbehinderte Menschen unterliegen einem besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Mutterschutzgesetz unzulässig. Die Kündigung von schwerbehinderten Menschen bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Häufig weiß der Arbeitgeber allerdings nichts von der Schwangerschaft oder von einer bestehenden Schwerbehinderung. In diesen Fällen wird daher weder die Zustimmung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde für die Kündigung der Schwangeren noch die Zustimmung des Integrationsamtes für die Kündigung des schwerbehinderten Menschen eingeholt. In diesen Fällen reicht es grundsätzlich nicht aus, den Arbeitgeber nachträglich über die Schwangerschaft bzw. über die bestehende Schwerbehinderung zu informieren. Erforderlich ist vielmehr die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 3-wöchigen Klagefrist. Im Rahmen der…
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Diskriminierung im Bewerbungsverfahren – Ansprüche des Bewerbers

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Nach § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig.   Im Arbeitsleben gilt dies nicht nur für bereits geschlossene Arbeitsverhältnisse sondern bereits für das Bewerbungsverfahren.   Bewerber haben daher einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum Bewerbungsverfahren. Eine Benachteiligung aus den oben genannten Gründen kann daher zu Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen des Bewerbers führen.   Zwar ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, den benachteiligten Bewerber tatsächlich einzustellen. Dem Bewerber können jedoch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber für Einkommenseinbußen (z.B. in Höhe des bei dem Arbeitgeber erzielbaren Arbeitsentgeltes oder einer Einkommensdifferenz bei aufgrund der Bewerbungsabsage angenommener schlechter bezahlter Arbeitstätigkeit) zustehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Bewerber beweisen kann, dass der Arbeitgeber ihn…
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Kündigung durch den Arbeitgeber: Gehaltsfortzahlung im laufenden Kündigungsschutzprozess sichern

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Wird das Arbeitsverhältnis arbeitgeberseitig gekündigt, ist zunächst die formelle Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen. Die Kündigung muss im Original von der kündigenden Person unterschrieben sein. Die kündigende Person muss formal zur Kündigung berechtigt sein. Wird die Kündigung daher nicht vom Arbeitgeber selbst oder einem gesetzlich zur Vertretung berechtigten Organ (Vorstand, Geschäftsführer oder Prokurist) ausgesprochen, muss die kündigende Person wirksam zum Ausspruch der Kündigung bevollmächtigt sein. Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss dieser vor dem Ausspruch der Kündigung angehört werden. Ohne die Anhörung des Betriebsrates ist die Kündigung unwirksam. Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate und sind im Betrieb in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, kann eine ordentliche Kündigung nur auf ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Arbeitnehmers, in seiner Person liegende Gründe (z.B. lang anhaltende Arbeitsunfähigkeit mit negativer Heilungsprognose)…
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