Personenschadensrecht

Ich vertrete bundesweit durch Verkehrs- und andere Unfälle oder sonstige Ereignisse Geschädigte und ihre Hinterbliebenen. Neben dem Schmerzensgeldanspruch kommen hierbei insbesondere folgende materielle Schadensersatzansprüche in Betracht:

  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Heilbehandlungs- und Fahrtkosten
  • Kosten für vermehrte Bedürfnisse
  • Unterhaltsschäden
  • Beerdigungskosten.

Darüber hinaus vertrete ich regressberechtigte Dritte (z.B. Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger oder private Versicherer) gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung.