Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister rechtswidrig
Verkehrsüberwachungen, insbesondere Geschwindigkeitsmessungen, können sowohl durch die Polizei als auch durch kommunale Ordnungsbehörden erfolgen. Während Verkehrsüberwachungen auf Autobahnen und Fernstraßen regelmäßig durch die Polizei vorgenommen werden, erfolgen Verkehrsüberwachungen innerhalb einer Gemeinde oder auf Ortsverbindungsstraßen häufig auch durch die Ordnungsbehörden der betreffenden Gemeinde oder des Landkreises. Aus Kostengründen mieten Gemeinden zum Teil die Messeinrichtungen bei privaten Dienstleistern an, deren Angestellte im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung auch die Verkehrsüberwachung vornehmen. Dieser Praxis hat das OLG Frankfurt am Main in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (Aktenzeichen: 2 Ss-OWI 942/19) einen Riegel vorgeschoben. In dem zu entscheidenden Fall war gegen den Betroffenen wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften im Gebiet des Ordnungsbehördenbezirks der hessischen Gemeinden Freigericht und Hasselroth ein Bußgeldbescheid erlassen worden. Die zugrunde liegende Geschwindigkeitsmessung war von dem Mitarbeiter eines privaten Dienstleisters vorgenommen…