Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine anwaltliche Vertretung erfolgt im Verkehrsstraf- und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere bei folgenden straßenverkehrsbezogenen Vorwürfen:

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Nötigung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheitsfahrt
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Abstandsunterschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Handynutzung am Steuer ohne Freisprechanlage
  • Mangelhafte Ladungssicherung
  • Überschreitung der Lenkzeiten bei Berufskraftfahrern.

Ferner vertrete ich Geschädigte oder ihre Hinterbliebenen als Nebenkläger bei Tötungen oder Körperverletzungen im Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr.