Ich vertrete bundesweit durch Verkehrs- und andere Unfälle oder sonstige Ereignisse Geschädigte und ihre Hinterbliebenen. Neben dem Schmerzensgeldanspruch kommen hierbei insbesondere folgende materielle Schadensersatzansprüche in Betracht:
- Erwerbsschaden
- Haushaltsführungsschaden
- Heilbehandlungs- und Fahrtkosten
- Kosten für vermehrte Bedürfnisse
- Unterhaltsschäden
- Beerdigungskosten.
Darüber hinaus vertrete ich regressberechtigte Dritte (z.B. Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger oder private Versicherer) gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung.