Unberechtigte Kürzung der Invaliditätsleistung in der privaten Unfallversicherung
Die gängigen Versicherungsbedingungen sehen in der privaten Unfallversicherung regelmäßig eine Kürzung der Invaliditätsleistung bei Vorinvalidität oder Mitwirkung unfallunabhängiger Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein versichertes Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen vor. Meist wird die Mitwirkung unfallunabhängiger Krankheiten oder Gebrechen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 25 % oder mehr berücksichtigt. Nicht jede vor dem Unfall vorliegende Beeinträchtigung rechtfertigt allerdings eine Kürzung der Invaliditätsleistung. Eine Krankheit im Sinne der Mitwirkungsklausel liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein regelwidriger Körperzustand besteht, der ärztlicher Behandlung bedarf. Ein Gebrechen ist nach der Rechtsprechung ein dauernder abnormaler Gesundheitszustand, der eine einwandfreie Ausübung normaler Körperfunktionen vollständig oder teilweise nicht mehr zulässt. Bei der Prüfung, ob ein Gebrechen vorliegt, ist allerdings das Alter der betreffenden Person zu berücksichtigen. Abnutzungs-, Verschleiß- oder Schwächeerscheinungen, die sich innerhalb des…
