Eine anwaltliche Vertretung erfolgt im Verkehrsstraf- und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere bei folgenden straßenverkehrsbezogenen Vorwürfen:
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheitsfahrt
- Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- Geschwindigkeitsübertretung
- Abstandsunterschreitung
- Rotlichtverstoß
- Handynutzung am Steuer ohne Freisprechanlage
- Mangelhafte Ladungssicherung
- Überschreitung der Lenkzeiten bei Berufskraftfahrern.
Ferner vertrete ich Geschädigte oder ihre Hinterbliebenen als Nebenkläger bei Tötungen oder Körperverletzungen im Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr.