Ich vertrete bundesweit durch Verkehrs- und andere Unfälle oder sonstige Ereignisse Geschädigte und ihre Hinterbliebenen. Neben dem Schmerzensgeldanspruch kommen hierbei insbesondere folgende materielle Schadensersatzansprüche in Betracht:
- Erwerbsschaden
 - Haushaltsführungsschaden
 - Heilbehandlungs- und Fahrtkosten
 - Kosten für vermehrte Bedürfnisse
 - Unterhaltsschäden
 - Beerdigungskosten.
 
Darüber hinaus vertrete ich regressberechtigte Dritte (z.B. Arbeitgeber, Sozialversicherungsträger oder private Versicherer) gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung.
