Eine anwaltliche Vertretung erfolgt im Verkehrsstraf- und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere bei folgenden straßenverkehrsbezogenen Vorwürfen:
- Fahrlässige Körperverletzung
 - Nötigung
 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
 - Trunkenheitsfahrt
 - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
 - Geschwindigkeitsübertretung
 - Abstandsunterschreitung
 - Rotlichtverstoß
 - Handynutzung am Steuer ohne Freisprechanlage
 - Mangelhafte Ladungssicherung
 - Überschreitung der Lenkzeiten bei Berufskraftfahrern.
 
Ferner vertrete ich Geschädigte oder ihre Hinterbliebenen als Nebenkläger bei Tötungen oder Körperverletzungen im Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Luftverkehr.
