Kein Widerrufsrecht bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Wohnzimmer des Arbeitnehmers

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Grundsätzlich steht Verbrauchern beim Abschluss sogenannter Haustürgeschäfte ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher sollen hierdurch vor Überrumpelung durch unangemeldet vor der Tür stehende Vertreter geschützt werden.   Dies gilt jedoch nicht für den Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages in der Wohnung des Arbeitnehmers, wie das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Az. 6 AZR 75/18) feststellt.   Im Streitfall hatte eine Reinigungskraft in ihrer eigenen Wohnung mit dem Lebensgefährten ihrer Arbeitgeberin einen Aufhebungsvertrag geschlossen, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Zahlung einer Abfindung vorsah.   Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts sind die Verbraucherschutzregeln für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge vorliegend nicht anwendbar. Zwar seien auch Arbeitnehmer Verbraucher. Nach dem im Gesetzgebungsverfahren deutlich gewordenen Willen des Gesetzgebers seien arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge jedoch nicht von diesen Verbraucherschutzregeln erfasst.   Danach steht der Arbeitnehmerin kein Widerrufsrecht zu.  …
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Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis – Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererbbar

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Der den Arbeitnehmern zustehende Anspruch auf Urlaub ist grundsätzlich in natura zu gewähren. Andernfalls könnte der Zweck des Urlaubs, den Arbeitnehmern unter Fortzahlung ihres Verdienstes arbeitsfreie Zeit zur Erholung zu gewähren, nicht erfüllt werden. Deshalb handelt es sich um einen höchstpersönlichen Anspruch der jeweiligen Arbeitnehmer.   Endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass den Arbeitnehmern der noch zustehende Urlaub in natura gewährt werden kann, ist vom Arbeitgeber ein finanzieller Ausgleich in Höhe des auf die Urlaubstage entfallenden Verdienstes zu leisten (Urlaubsabgeltung).   Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen: 9 AZR 45/16) gilt dies auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses stirbt und das Arbeitsverhältnis dadurch endet.   Im zu entscheidenden Streitfall standen dem Arbeitnehmer bei seinem Tod noch 25 Urlaubstage zu, für die die Witwe des verstorbenen…
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