Rückabwicklung eines Autokaufs nach Widerruf des Darlehensvertrages
Wird bei einem Autokauf vom Autohändler zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehensvertrag vermittelt, handelt es sich bei dem Kaufvertrag und dem Darlehensvertrag um rechtlich miteinander verbundene Verträge. Kommt es hierbei zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, ist der Autokäufer auch nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden. Als Gründe für die Rückabwicklung eines Autokaufvertrages kommen typischerweise eine Anfechtung des Käufers wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln des gekauften Pkws seitens des Verkäufers oder aber der Rücktritt des Autokäufers aufgrund gesetzlicher Gewährleistungsrechte in Betracht. Denkbar ist allerdings auch ein Widerruf des Darlehensvertrages durch den Autokäufer gegenüber der den Kaufpreis vollständig oder teilweise finanzierenden Bank mit der Folge, dass auch in diesem Fall der Autokaufvertrag rückabzuwickeln ist, selbst wenn das Auto gar keine Mängel aufweist. So lag es auch in einem…