Bundesarbeitsgericht stellt klar: Kündigungsverbot Schwangerer beginnt 280 Tage vor voraussichtlichem Entbindungstermin
Das Bundesarbeitsgericht hatte kürzlich über die Wirksamkeit der Kündigung einer Schwangeren zu entscheiden. Der Arbeitgeber hatte das mit der Arbeitnehmerin erst wenige Wochen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich mit Kündigungsschreiben vom 06.11.2020 gekündigt. Die Arbeitnehmerin ließ daraufhin über den von ihr beauftragten Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, in der sie zunächst unter anderem die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates bestritt. Mit einem weiteren, ca. drei Wochen später beim Arbeitsgericht eingereichten Schriftsatz wurde zusätzlich mitgeteilt, dass die Arbeitnehmerin in der sechsten Woche schwanger sei, und eine Schwangerschaftsbestätigung der Frauenärztin beigefügt. Parallel hierzu wurde der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert. Die Arbeitnehmerin gab hierzu an, erst am 26.11.2020 aufgrund der Mitteilung ihrer Frauenärztin von der Schwangerschaft erfahren zu haben. Der voraussichtliche Geburtstermin wurde durch die Frauenärztin der Arbeitnehmerin mit dem 05.08.2021 angegeben. Nach § 17…