Fünf Jahre Mindestlohngesetz: Gesetzlichen Mindestlohn nachfordern
Vor fünf Jahren beschloss der Bundestag mit dem Mindestlohngesetz, welches zum 01.01.2015 in Kraft trat, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat nunmehr eine überwiegend positive Zwischenbilanz gezogen, sieht jedoch auch weiterhin noch Verbesserungspotenzial. So würden nach Angaben des DGB 1,8 Millionen Arbeitnehmer um den gesetzlichen Mindestlohn betrogen. Zu den häufigsten Umgehungspraktiken gehöre, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten länger arbeiten lassen, als vertraglich vorgesehen ist, ohne die Mehrarbeit zu vergüten. Daneben würden Arbeitnehmern auch unrealistisch hohe Leistungsvorgaben gemacht, die nur durch unbezahlte Mehrarbeit zu erreichen seien. Arbeitnehmer können den Mindestlohn für zu vergütende Arbeitszeit innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist nachfordern. Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Arbeitnehmer von den den Anspruch gegen den Arbeitgeber begründenden Umständen…
